Automatische Spendenabsetzbarkeit
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer_innen-)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.
Das Bundesministerium für Finanzen bietet umfassende Informationen zu den Neuerungen auf seiner Webseite an. Zusätzlich sind die wichtigsten Eckpunkte in einem Erklärfilm zusammengefasst:
Die Neuerungen rund um die Spendenabsetzbarkeit 2017 im Überblick:
- Ihre Spenden, die Sie ab 1. Jänner 2017 einzahlen, sind nur noch automatisch steuerlich absetzbar.
- Um Ihren Spendenbetrag steuerlich berücksichtigen zu können, braucht die Organisation, an die Sie spenden, bereits jetzt Ihren vollständigen Namen (wie am Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum.
- Ihre Daten werden von den Organisationen dann automatisch verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt.
Deshalb: Um Ihre Spende weiterhin steuerlich geltend zu machen, geben Sie uns Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum bekannt. Ganz einfach geht das mit unserem Formular: Formular Spendenabsetzbarkeit